Der durchschnittliche Gebäudebestand in Deutschland beinhaltet ca. 2/3 Gebäude, die zwischen 1920 und 1970 errichtet worden sind. In der Zeit als diese Gebäude geplant und errichtet wurden spielte Wärmedämmung zunächst gar keine und später nur ein untergeordnete Rolle.
Bei der energetsichen Betrachtung von Wohngebäuden werden massgblich die Heizenergie- Verluste und -Gewinne über die Gebäudehülle, und die Effizienz der Heizanlagentechnik betrachtet. In einem sog. " Einzonenmodell " werden alle Faktoren zu einer Effizienzbewertung bilanziert
Derzeit werden die Lebensdauer für Gebäude mit 80 Jahren und länger definiert. Vor dem Hintergrund der Altersverteilung der Bestandsgebäude wird deutlich, dass gerade im Gebäudebestand massiv
eingespart werden muss.Trotz verschiedener Möglichkeiten kommunale, Landes- oder Bundesförderungen zu erhalten, ist der Einsatz an Eigeninitiative und Finanzierung erheblich. Daher sollte der
Immobilenbesitzer für die anstehenden Entscheidungen die besten Grundlagen in Form einer fundierten Beratung zur Verfügung haben.
Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung der Vor-Ort-Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden, erstellen wir energetische Gutachten entsprechend den Richtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Folgende Leistungen bieten wir bei einem energetischen Gutachten:
› Ausführliche Begutachtung der Immobilie vor Ort
› Ermittlung aller notwendigen U-Werte, ggf. technische
Messungen der relavanten Bauteilwerte
› Analyse der haustechnischen Anlagen
› Ausweisung der massgeblichen Einsparpotenziale,
Beurteilung des gesamten Ist-Zustandes,
› Vorschläge und Empfehlungen für Modernisierungs-
maßnahmen / Sanierung
› Einschätzung der zu erwartenden Kostenreduzierung im
Energieverbrauch nach Modernisierung / Sanierung
› umfangreiches Gutachten mit Text und Grafiken; auch als
Grundlage verwendbar für alle folgenden Gewerke der
Energietechnik (Anlagenbau, Sanitär, Geothermie, PV, Solar,
etc.)
› Individuelle Beratung über die Auswirkung der neuen
Energieeinsparverordnung (EnEV)
› Vorschläge und Vorkalkulation für
Modernisierungsmaßnahmen / Sanierung
› Beratung über mögliche Förderprogramme zur Reduzierung
Ihrer Kosten
Die Förderung besteht in der Gewährung eines staatlichen, nicht rückzahlungspflichtigen Zuschusses, zu den in Rechnung gestellten Ausgaben eines energetischen Gutachtens. Der Bundesanteil liegt
derzeit bei 800 € für Häuser bis 2 WE, bei mehr als 3 WE liegt der Betrag bei 1.100 € . Da sich die Höhe der Zuschüsse auch ändert nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Wir informieren Sie über die aktuellen Förderungsmöglichkeiten.
Nachweise für Fördermittel
Als zugelassene Sachverständige bei der KfW fertigen wir alle erforderlichen Berechnungenn und Nachweise, die zur Erlangung von Fördermitteln aus den Förderprogrammen 151,152,153, 430 erforderlich sind.
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