Wohngebäude
Auf den Bereich der Wohngebäude und des tertiären Sektors entfallen in der EG beinahe 40%
des Endenergieverbrauchs. Das Wachstum dieser Bereiche wird den Verbrauch noch steigern.
Der größte Anteil (über 80%) an Energie in privaten Haushalten in Deutschland ist für die
Bereitstellung von Heizenergie notwendig.
Der durchschnittliche Gebäudebestand in Deutschland beinhaltet ca. 60% Gebäude, die zwischen
1920 und 1970 errichtet worden sind. In der Zeit als diese Gebäude geplant und errichtet
wurden spielte Wärmedämmung zunächst gar keine und später nur ein untergeordnete Rolle.
Bei der energetischen Betrachtung von Wohngebäuden werden maßgeblich die Heizenergie-
Verluste und -Gewinne über die Gebäudehülle, und die Effizienz der Heizanlagentechnik
betrachtet. In einem sog. " Einzonenmodell " werden alle Faktoren zu einer Effizienzbewertung
bilanziert
Derzeit werden die Lebensdauer für Gebäude mit 80 Jahren und länger definiert. Vor dem
Hintergrund der Altersverteilung der Bestandsgebäude wird deutlich, dass gerade im
Gebäudebestand massiv eingespart werden muss. Trotz verschiedener Möglichkeiten
kommunale, Landes- oder Bundesförderungen zu erhalten, ist der Einsatz an Eigeninitiative und Finanzierung erheblich. Daher sollte der Immobilen Besitzer für die anstehenden Entscheidungen die besten Grundlagen in Form einer fundierten Beratung zur Verfügung haben.
Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung der Vor-Ort-Beratung zur sparsamen und
rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden, erstellen wir energetische Gutachten
entsprechend den Richtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Folgende Leistungen bieten wir bei einem energetischen Gutachten
› Ausführliche Begutachtung der Immobilie vor Ort
› Ermittlung aller notwendigen U-Werte, technische Messungen der relavanten Bauteilwerte
> Analyse der haustechnischen Anlagen
> Ausweisung der massgeblichen Einsparpotenziale, Beurteilung des gesamten Ist-Zustandes,
> Vorschläge und Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen / Sanierung
> Einschätzung der zu erwartenden Kostenreduzierung im Energieverbrauch nach
Modernisierung / Sanierung
> umfangreiches Gutachten mit Text und Grafiken; auch als Grundlage verwendbar für alle
folgenden Gewerke der Energietechnik (Anlagenbau, Sanitär, Geothermie, PV, Solar, etc.)
> Individuelle Beratung über die Auswirkung der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV)
> Vorschläge und Vorkalkulation für Modernisierungsmaßnahmen / Sanierung
> Beratung über mögliche Förderprogramme zur Reduzierung Ihrer Kosten
Die Förderung besteht in der Gewährung eines staatlichen, nicht rückzahlungspflichtigen
Zuschusses, zu den in Rechnung gestellten Ausgaben eines energetischen Gutachtens. Der
Bundesanteil liegt derzeit bei bis zu 1.100 €.
Wir informieren Sie über die aktuellen Förderungsmöglichkeiten.
Nichtwohngebäude
Um Ihren Bedarf berechnen zu können, ist eine fundierte und ausführliche Beratung notwendig. Hierin erarbeiten wir Vorschläge zur energetischen Modernisierung, die sich nahtlos in Ihr Konzept einfügen. Nehmen Sie am besten noch heute Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Gesprächstermin.
Wir freuen uns auf Sie!